Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung
Selbst bestimmen, wer für Sie entscheidet.
Mit einer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung können Sie frühzeitig festlegen, wer für Sie handeln darf und welche persönlichen Wünsche berücksichtigt werden sollen, wenn Sie wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst treffen oder äußern können. In unserer Kanzlei in Sulingen begleiten Sie Ina Gerstenkorn und Mirja Sabetta als Rechtsanwältinnen und Notarinnen bei der rechtssicheren Gestaltung Ihrer persönlichen Vorsorge.
Ihre Ansprechpartnerin
Ina Gerstenkorn
Rechtsanwältin & Notarin
Ihre Ansprechpartnerin
Mirja Sabetta
Rechtsanwältin & Notarin
VORAUSSCHAUEND REGELN
Vorsorge schafft Klarheit.
Wer rechtzeitig vorsorgt, kann selbst bestimmen, welche Person im Bedarfsfall handeln und Entscheidungen treffen darf. Eine individuell gestaltete Vollmacht schafft klare Zuständigkeiten und kann dazu beitragen, dass persönliche Vorstellungen auch dann berücksichtigt werden, wenn eigenes Handeln nicht mehr möglich ist.
01 — Persönliche Angelegenheiten
Festlegung, wer Sie in persönlichen Angelegenheiten vertreten und für Sie handeln darf.
02 — Vermögensangelegenheiten
Regelungen zur Vertretung bei finanziellen, vertraglichen und vermögensbezogenen Angelegenheiten.
03 — Umfang der Vollmacht
Individuelle Festlegung, für welche Bereiche und unter welchen Voraussetzungen die bevollmächtigte Person handeln darf.
04 — Notarielle Gestaltung
Individuelle rechtliche Gestaltung Ihrer Vorsorgeregelungen sowie notarielle Beurkundung oder Beglaubigung, soweit dies sinnvoll oder erforderlich ist.
05 — Vorsorgevollmacht
Festlegung, wer Sie vertreten und in Ihrem Namen handeln darf, wenn Sie wichtige Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können.
06 — Patientenverfügung
Festlegung, welche medizinischen Behandlungen Sie wünschen oder ablehnen, wenn Sie Ihren Willen nicht mehr selbst äußern können.
SICHER VORSORGEN
Warum notarielle Beratung sinnvoll ist.
Vorsorge bedeutet, Entscheidungen zu treffen, bevor andere sie treffen müssen. Eine notarielle Beratung stellt sicher, dass Ihre persönlichen Wünsche rechtlich eindeutig formuliert und Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sinnvoll aufeinander abgestimmt sind.
Bei einer Vorsorgevollmacht schafft die notarielle Gestaltung zusätzliche Rechtssicherheit und eine hohe Akzeptanz im Rechtsverkehr. Bei der Patientenverfügung kommt es insbesondere darauf an, den eigenen Willen so konkret festzuhalten, dass er im Ernstfall tatsächlich umgesetzt werden kann.